Welche regulatorischen Anforderungen sind zum Ladeinfrastruktur zu beachten?
GEIG & EPBD: Vorschriften zur Ladeinfrastruktur in Neubauten, Bestandsgebäuden und Renovierungen. Mindestanzahl an Ladepunkten und Vorverkabelung erforderlich.
CSRD: Ab 2024 Pflicht zur Offenlegung von ESG-Daten, inklusive Ladeinfrastruktur.
Gebäudezertifizierungen (BREEAM, DGNB, LEED): Ladepunkte verbessern Nachhaltigkeitsbewertungen und den Immobilienwert.
Betrieb & Abrechnung: Eichrechtskonforme Abrechnung, regelmäßige Wartung (DGUV V3) und Nutzerverwaltung notwendig.
Welche steuerlichen Herausforderungen gibt es?
Der Betrieb von Ladeinfrastruktur kann als gewerbliche Tätigkeit gelten und die Steuerbefreiung für Immobiliengesellschaften gefährden. Ab 2024 gibt es eine Bagatellgrenze von 10 %, ab 2025 20 % für bestimmte Tätigkeiten. ChargeX übernimmt den Betrieb, um dieses Risiko zu vermeiden.